Apotheken Freital
Apotheken Freital
  • Unsere Apotheken
    • Unsere Apotheken Übersichtsseite
    • Kundenvorteile
    • Historie & Frank Opitz
    • Karriere
    • Lage & Anfahrt
    • Kontakt & Öffnungszeiten
  • Arzneimittel & Leistungen
    • Arzneimittel & Leistungen Übersichtsseite
    • Botendienst
    • Gesundheits-Check
    • Verleih
    • Kind & Schwangerschaft
    • Arzneiherstellung
    • Rezept & Zuzahlung
    • Homöopathie
    • Verblisterung für Seniorenheime
    • Stammkunden-Paket/Pflegepaket
    • Vorbestellung
  • Kosmetik & Pflege
  • Gesundheit
    • Gesundheit Übersichtsseite
    • Gesundheitstipps
    • Reise- & Impftipps
    • Pollenflugkalender
    • Teefibel
  • Öffnungs­zeiten
  • Medi. reservieren
  • Online-Shop
    • Zur Bärenapotheke
    • Zur Stadtapotheke
    • Aktuelle Angebote
(03 51) 64197 0

Ihre Apotheke für:

  • Apotheke für alle Generationen
  • Besondere Kompetenz bei Kind & Schwangerschaft
  • Weiterer Vorteile bzw. Alleinstellungsmerkmal
(03 51) 64197 0 Weiter
Logo Apotheken Freital
(03 51) 64947 53

Ihre Apotheke für:

  • Apotheke für alle Generationen
  • Besondere Kompetenz bei Kind & Schwangerschaft
  • Weiterer Vorteile bzw. Alleinstellungsmerkmal
(03 51) 64947 53 Weiter
Logo Apotheken Freital

Wissenswertes und Tipps

Rezept, Zuzahlung & Zuzahlungsbefreiung

Haben Sie sich schon einmal gefragt, was die Farben der Rezeptzettel bedeuten? Oder sich darüber gewundert, dass Sie manchmal keine Zuzahlung leisten müssen? Unter welchen Voraussetzungen bekommt man die geleistete Eigenbeteiligung zurück?

Mit dieser Seite möchte Ihnen die Stadt-Apotheke Freital einige nützliche Informationen zu diesen Themen an die Hand geben.

Farbe der Rezepte Gesetzliche Zuzahlung Befreiung der Zuzahlungen

Die Farbe des Rezepts

Die Farbe des Rezeptzettels gibt Auskunft über die Abrechnungsart und Gültigkeitsdauer:

Rotes Rezept

Kassenrezept. Die Verordnungen werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, aber es fallen Zuzahlungen an. Gültigkeit: 4 Wochen ab dem Ausstellungsdatum.

Blaues Rezept

Privatrezept für Privatversicherte oder Rezept für gesetzlich Versicherte, die allerdings 100 % selbst bezahlen müssen. Der Grund: das verschriebene Präparat ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Gültigkeit: 3 Monate.

Gelbes Rezept

Rezept für Betäubungsmittel und starke Schmerzmittel. Gültigkeit: 7 Tage.

Grünes Rezept

Empfehlung des Arztes für ein rezeptfreies Medikament. Gültigkeit: unbegrenzt.

Übrigens dürfen mit einem Rezept nur maximal 3 Arzneimittel verordnet werden.

Gesetzliche Zuzahlungen bei Arzneimitteln

Als gesetzlich Krankenversicherter müssen Sie für die Kosten für Medikamente oder Verbands- und Heilmittel Zuzahlungen leisten. Diese Zuzahlungsbeträge ziehen wir als Apotheke zwar von Ihnen ein, aber wir führen Sie zu 100 % an die Krankenkassen ab.

Eine Ausnahme bilden die zuzahlungsbefreiten Arzneimittel. Dabei handelt es sich um preisgünstige Medikamente, für die Ihre Krankenkasse einen Rabattvertrag mit dem Hersteller abgeschlossen hat. Gerne beraten wir Sie dazu.

Die Höhe der Zuzahlung liegt bei 10 % des Arzneimittelspreises. Allerdings darf die Zuzahlung nicht mehr als 10 Euro betragen, es sei denn, das vom Arzt verordnete Medikament liegt über dem von den Kassen festgelegten Festbetrag. Dann fällt zu der gesetzlichen Zuzahlung noch der Differenzbetrag zum Festbetrag für Sie an.

Als Mindestgrenze wurden 5 Euro festgelegt. Wenn der Medikamentenpreis allerdings darunter liegt, dann zahlen Sie "nur" den Preis für das Medikament.

Kinder unter 12 Jahren sind von den Zuzahlungen befreit (Kinder bis 18: Befreiung mit Einschränkung).

Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen

Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent des jährlichen Brutto-Haushaltseinkommens, für chronisch Kranke gilt 1 Prozent bzw. ist unter bestimmten Bedingungen eine vollständige Befreiung möglich. Am besten sammeln Sie alle Belege Ihrer Ausgaben für Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte oder Reha-Maßnahmen.

Die Stadt-Apotheke Freital unterstützt Sie gerne. Mit Hilfe unserer Kundenkarte können wir Ihre geleisteten Zuzahlungen für die in unserer Apotheke gekauften Arzneien verwalten und Ihnen jederzeit einen Auszug zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse oder dem Finanzamt ausdrucken.

Sie können sich auch zu Jahresbeginn von den Zuzahlungen befreien lassen und den Betrag in Höhe der voraussichtlichen Belastungsgrenze im Voraus bei Ihrer Krankenkasse einzahlen.

Hier sind wir zuhause

Umgebungskarte
Logo Stadt Apotheke Freital

Dresdner Straße 229
01705 Freital
Tel. (03 51) 64197 0
Fax (03 51) 64197 10

stadt@apotheke-freital.de

Facebook

Dresdner Straße 278
01705 Freital
Tel. (03 51) 64947 53
Fax (03 51) 64465 08

baer@apotheke-freital.de

Facebook

vioma GmbH
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutzeinstellungen

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.

Durch erneuten Aufruf des Consent-Dialogs können Sie Ihre Einstellung jederzeit ändern. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Übersicht nicht essenzieller Cookies

Hier können Sie verwendete Tags / Tracker / Analyse-Tools individuell aktivieren und deaktivieren.

    Übersicht nicht essenzieller CookiesZurück

    DatenschutzhinweiseImpressum